27.01.2021
PARTEIENVERKEHR
MO
08 bis 12 Uhr
DI
08 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr
MI
08 bis 12 Uhr
DO
08 bis 12 Uhr
FR
08 bis 12 Uhr
Heiligenkreuz
im Wienerwald
Werte Waldbesucher und Naturfreunde!
„Schau
auf
dich,
schau
auf
mich!“
-
ist
ein
mittlerweile
jedem
bekannter
Slogan.
Man
sollte
diesen
Werbespruch
aber
erweitern:
„Schau
auf
dich,
schau
auf
mich
und
schau
auch
auf
die
Natur,
die
dich
umgibt und die du nutzt!“
Die
Österreicherinnen
und
Österreicher
lieben
den
Wald,
und
das
ist
gut
so.
Unsere
heimischen
Wälder
und
Forste
werden
auch
von
unserer
Bevölkerung
regelmäßig
zu
Erholungszwecken
genutzt.
Jedermann
hat
das
Recht,
den
Wald
für
sein
Wohlbefinden
und
zur
Erholung
frei
zu
betreten,
was
auch
im
Forstgesetz
§
33
verankert
ist.
Im
vergangenen
Jahr
2020
ist
durch
die
Covid-19
Pandemie
eine
Zeit
angebrochen,
die
durch
verordnete
Ausgangs-
und
Reiseeinschränkungen
die
Menschen
wieder
auf
unsere
regionalen
und
naheliegenden
Schätze
vor
unseren
Haustüren
aufmerksam
gemacht
hat.
Der
Ansturm
der
Bürger
auf
die
Natur
macht
notwendig,
den
Umgang
mit
dem
Biotop
Wald
und
den
darin
lebenden Wildtieren zu regeln.
Der
Winter
stellt
für
unser
Wild
die
schwierigste
Zeit
im
Jahresablauf
dar.
Das
resultiert
einerseits
auf
der
Tatsache,
dass
das
natürliche
Nahrungsangebot
sehr
eingeschränkt
ist
und
andererseits,
sich
der
Stoffwechsel
auf
Sparflamme
befindet.
Außerdem
wächst
bei
Reh,
Hirsch,
Wildschwein
usw.
die
nächste
Generation
im
Mutterleib
heran.
Unsere
Jägerschaft
ist
sehr
bemüht,
diese
schwere
Zeit
für
unser
Wild
durch
Futter
und
Jagdruhe
zu
erleichtern.
Aber
sie
ist
auch
auf
das
Verständnis
und die Rücksichtnahme der Waldbesucher angewiesen.
Von Seiten der Waldeigentümer und der Jägerschaft wird gebeten, sich an folgende Regeln zu halten:
•
Bitte
bleiben
Sie
auf
Forststraßen
und
markierten
Wegen,
um
unsere
Wildtiere
in
ihrem
vertrauten
Umfeld
nicht
zu
stören.
Versuchen
Sie
nach
Einbruch
der
Dunkelheit
nicht
mehr
in
den
Wald
zu
gehen
–
gönnen
Sie
unseren
Wildtieren
ein paar Stunden Entspannung.
•
Bitte
leinen
Sie
ihren
geliebten
Hund
beim
Spaziergang
an.
Die
Präsenz
eines
Hundes
versetzt
das
Wild
in
Alarm-
und
Fluchtbereitschaft;
durch
den
feinen
Geruchsinn
wird
die
Witterung
bereits
über
mehrere
hundert
Meter
wahrgenommen.
•
Bitte
beachten
und
befolgen
Sie
das
Betretungsverbot
von
ausgewiesenen
Sperrgebieten.
Ob
forstliches
Sperrgebiet,
das
Sie
vor
Gefährdung
durch
Holzarbeiten
und
Maschinen
bewahrt,
oder
jagdliche
Sperrgebiete,
die
auf
absolute
Ruhezonen und Futterstellen hinweisen.
•
Radfahren und Reiten ist nur auf freigegebenen und dafür markierten Wegen erlaubt.
•
Bitte
verhalten
Sie
sich
im
Wald
angebracht
und
leise!
Werfen
Sie
im
Wald
nichts
weg.
Auch
verrottbare
Utensilien
wie
Papiertaschentücher gehören nicht in unsere Natur.
•
Wiesen und Felder unterliegen keinem Betretungsrecht und dürfen daher auch nicht begangen werden.
Es
wäre
schön,
wenn
diese
einfachen
Regeln
auf
Zustimmung
und
Verständnis
stoßen,
und
sich
das
Zusammenleben
der
verschiedensten Naturnutzer und unserer Tier und Pflanzenwelt verbinden lassen.
OFö Ing. Andreas Kaiser